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Im Detail.


Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?


Ein Wohnungs-, Haus – oder Grundstückskauf ist ein komplexes Rechtsgeschäft. 

Das Ziel eines Käufers bzw. einer Käuferin ist der Erwerb des lastenfreien Eigentums. Das heißt, der Vertragserrichter/In hat im Rahmen der Vorbereitung des Kaufvertrages zu prüfen, ob und welche Belastungen bezüglich der konkreten Immobilie bestehen und sicherzustellen, dass vorhandene Lasten gelöscht werden, wenn deren Übernahme nicht ausdrücklich unter den Vertragsteilen vereinbart wurde. Dazu hat er/sie insbesondere mit Banken, zu deren Gunsten Pfandrechte im Grundbuch eingetragen sind, in Kontakt zu treten, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen diese in eine Löschung einwilligen. Andere Lasten, die einen Verkauf erschweren oder gar verhindern können, sind ebenfalls abzuklären, etwa Belastungs- und Veräußerungsverbote oder Vorkaufsrechte zu Gunsten Dritter.

Der Käufer nimmt am sinnvollsten eine kostenlose Erstberatung bei einem ausgewählten Vertragserrichter in Anspruch. Dieser wird die oben aufgeworfenen Fragen betreffend das Objekt und die Vorstellungen der Parteien erfragen und mit ihnen klären. Im Falle seiner Beauftragung wird er einen Entwurf des Kaufvertrages vorbereiten, auf bei seinen Erhebungen aufgefallene Hürden und potentielle Stolpersteine hinweisen und versuchen, die Parteien bei einer diesbezüglichen Einigung zu unterstützen. Wie bereits erwähnt, sind bestehende Belastungen abzuklären.

Nach erfolgter Abstimmung wird der Vertrag vor dem Notar/In beglaubigt unterschrieben.