Patchworkfamilie ist eine Familienform, bei der zumindest ein/e Partner/in ein oder mehrere Kinder aus einer früheren Partnerschaft in die neue Beziehung mitbringt.
Obwohl bereits fast jede 10. Familie in Österreich eine Patchworkfamilie ist, hat der Gesetzgeber größtenteils noch immer die klassische „Vater-Mutter-Kind(er)-Familie“ vor Augen und Stiefeltern haben somit von Gesetzes wegen nur sehr wenige Rechte.
Stiefkinder, unabhängig davon ob der leibliche Elternteil und der Stiefelternteil verheiratet sind oder nicht, haben weder ein gesetzliches Unterhalt- noch ein Erbrecht. Um sicher zu gehen, dass Stiefkinder im eigenen Todesfall abgesichert sind, muss daher jedenfalls ein Testament errichtet werden.