Der Erwerb einer Immobilie ist für viele eine einmalige und finanziell bedeutende Anschaffung. Eine gründliche Planung und ebenso sorgfältige Durchführung dieses Vorhabens sind wichtig, weshalb juristischer Beistand nicht nur bei Errichtung des Kaufvertrages, sondern auch bei der weiteren Abwicklung unerlässlich ist.
Die Abwicklung eines Verkaufes durch einen Notar als Treuhänder kann so gestaltet werden, dass der Käufer erst und nur dann Eigentümer der Immobilie wird, wenn die gesamte Kaufpreiszahlung durch Erlag am Treuhandkonto sichergestellt ist. Dies hat den Vorteil, dass sich der Verkäufer nicht mit der Kaufpreisfinanzierung des Käufers auseinandersetzen muss. Der Käufer hingegen kann darauf vertrauen, dass der am Treuhandkonto hinterlegte Kaufpreis nur dann an den Verkäufer ausgefolgt wird, wenn alle Voraussetzungen für die Eintragung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch vorliegen.
In der Praxis überweist der Käufer den Kaufpreis innerhalb einer bestimmten Frist auf ein Konto des Treuhänders, welcher aus dem Treuhanderlag allfällige offene Verbindlichkeiten des Verkäufers abdeckt und den verbleibenden Restbetrag an den Verkäufer ausbezahlt.
Meist ist ein solches Vorgehen auch bei Fremdfinanzierung des Kaufpreises durch ein Kreditinstitut gewünscht, da die Bank den Kredit in der Regel durch ein Pfandrecht im Grundbuch abgesichert wissen will.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir, Dr. Helga Kaiser, Mag. Wolfgang Stütz, Mag. Hannelore Zeiringer und Mag. Maria Stütz gerne zur Verfügung.