Geschenke sind zu Weihnachten keine Seltenheit. Doch was sollte man aus rechtlicher Sicht beachten, wenn man jemanden beschenkt bzw. beschenkt wird?
Wichtig zu wissen ist, dass Bargeldschenkungen ab einem Wert von € 50.000,00 innerhalb eines Jahres zwischen Angehörigen dem Finanzamt zu melden sind. Dies kommt des Öfteren im Zuge der Unterfertigung eines Pflichtteilsverzichts- oder Erbverzichtsvertrages vor. Zwischen anderen Personen sind Erwerbe ab einem Wert von € 15.000,00 innerhalb von fünf Jahren meldepflichtig. In beiden Fällen werden Schenkungen zwischen den gleichen Personen innerhalb des jeweiligen Zeitraumes zusammengerechnet. Die Meldung hat binnen drei Monaten ab Schenkung durch den Geschenkgeber oder den Geschenknehmer zu erfolgen. Zweck dieser Schenkungsmeldung ist die Nachvollziehbarkeit unentgeltlicher Vermögensübertragungen durch die Finanz, eine Schenkungssteuer wird hierdurch jedoch nicht ausgelöst. Bei Schenkungen von Liegenschaften sind die jeweiligen Vertragsverfasser verpflichtet, diese Schenkung, die der Grunderwerbssteuer unterliegt, dem Finanzamt zu melden.
In diesem Sinne wünschen wir Dr. Helga Kaiser, Mag. Wolfgang Stütz, Mag. Hannelore Zeiringer und Mag. Maria Stütz Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir gerne zur Verfügung!