Eine der Kernkompetenzen des/der Notars/-in stellt das Immobilienrecht dar. Im Zuge einer Kaufvertragserrichtung kann eine Vielzahl von Schritten notwendig sein, die der/die Notar/-in für Sie erledigt. Sein Aufgabenbereich reicht von der Einsicht und der Eintragung in das Grundbuch über die Erstellung des Vertragstextes und die Beglaubigung der Unterschriften bis zur treuhändigen Verwahrung des Kaufpreises. Er informiert Sie über die zu erwartenden Kosten und Steuern, prüft ob und welche Belastungen bezüglich der konkreten Immobilie bestehen und stellt sicher, dass vorhandene Lasten gelöscht werden, wenn deren Übernahme nicht ausdrücklich unter den Vertragsteilen vereinbart wurde. Es ist schließlich die Aufgabe des/der Notars/-in die Vorstellungen des Käufers und des Verkäufers in Einklang zu bringen und auf eine sichere und rechtliche Basis zu stellen.