Unter einem Testament versteht man die jederzeit widerrufliche, schriftliche Erklärung, wem das zum Todeszeitpunkt vorhandene Vermögen zur Gänze oder zu einer bestimmten Quote übertragen werden soll. Soll eine Person hingegen nur mit einer einzelnen Sache - beispielsweise einer Liegenschaft - bedacht werden, spricht man hingegen vom Vermächtnis. Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn man vermeiden möchte, dass die gesetzliche Erbfolge und damit eine gesetzlich genau definierte Reihenfolge der zum Zug kommenden Angehörigen mit bestimmten Erbquoten zur Anwendung gelangt.
Man unterscheidet das eigenhändige und das fremdhändige Testament. Eine Testamentserrichtung kann insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Formvorschriften einen komplexen Vorgang darstellen und ist die Hinzuziehung einer rechtskundigen Person in jedem Fall anzuraten. Selbst geschriebene Testamente sollten zumindest auf deren Formgültigkeit rechtlich überprüft und im zentralen Testamentsregister registriert werden, damit ein Auffinden im Todesfall gewährleistet ist.
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