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Leistungen

Im Detail

Verlassenschafts­verfahren

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dabei übernimmt der/die Notar/-in die Rolle des sogenannten Gerichtskommissärs und wickelt für die Gerichte die dafür nötigen Amtshandlungen ab. Der/Die Notar/-in hat dabei unparteiisch zu sein und ist verpflichtet alle Beteiligte umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Sinn und Zweck des Verlassenschaftsverfahrens ist die rechtlich korrekte Abwicklung der Verlassenschaft: Der Nachlass soll dem rechtmäßigen Erben zukommen, die Rechte Minderjähriger oder sonstiger Pflegebefohlener sind zu sichern und die Erfüllung des letzten Willens ist zu überwachen. Im Zuge der Todesfallaufnahme werden zunächst alle für das Verfahren wesentliche Umstände erhoben. Anschließend werden vom/von der Notar/-in die notwenigen Auskünfte beispielsweise über Bankguthaben, Wertpapierdepots etc. bei den jeweiligen Stellen eingeholt. Der weitere Ablauf des Verfahrens hängt im Wesentlichen von der Höhe der vorhandenen Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten sowie davon ab, ob weitere Verfügungen zu treffen sind.