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Leistungen

Im Detail

Familienrecht

Besonders heikle Themen bedürfen oftmals einer umso genaueren rechtlichen Beratung, damit allfällige Streitigkeiten schon im Vorfeld vermieden werden können. Der/Die Notar/-in steht den Beteiligten insbesondere bei Eheverträgen, sowie bei Partnerschaftsverträgen mit seiner fachlichen Kompetenz zur Seite.

Während man mit einem Ehevertrag eine Vermögensregelung für die Dauer der Ehe (Ehegüterverträge) oder für den Fall der Scheidung der Ehe (Vorwegvereinbarung) trifft, kann man in Form eines Partnerschaftsvertrages den rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben eines Paares während der Lebensgemeinschaft bestimmen.

Auch Adoptionen können eine Rolle spielen. Diese kann sehr weitreichende Folgen auch im Bereich des Erbrechtes und des Unterhaltes haben, weswegen die Einholung einer rechtlichen Expertise in jedem Fall anzuraten ist. Eine Adoption kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptivkind zustande, wodurch das adoptierte Kind rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt wird. Zur Gültigkeit einer Adoption bedarf es auch der gerichtlichen Bewilligung.