Mit einer Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die einen im Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit in bestimmten Angelegenheiten vertreten soll. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht betreffen zum einen die Vertretung in finanziellen Belangen, insbesondere bei Bankgeschäften oder auch die Immobilienverwaltung, zum anderen die Vertretung gegenüber Ärzten, aber auch die Unterbringung in einem Pflegeheim. Vor allem für Unternehmer stellt die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument zur Absicherung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens dar. Für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht muss der Verlust der Entscheidungsfähigkeit mittels ärztlichem Attest nachgewiesen werden. Der Vorsorgebevollmächtigte unterliegt nur einer sehr eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Vorsorgevollmacht gilt unbefristet.
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