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Leistungen

Im Detail

Beglaubig­ungen und Beurkund­ungen

Der/Die Notar/-in genießt als öffentliche Urkundsperson besonderes Vertrauen der Bevölkerung. Zu seinen zentralsten und wichtigsten Kompetenzen zählen die Beglaubigung - also die Bestätigung der Echtheit - von Unterschriften sowie die Bestätigung der Übereinstimmung von Kopien mit der Originalurkunde beispielsweise zur Vorlage bei Behörden die Beurkundung von General- und Hauptversammlungen. Die Bestätigung über Tatsachen, die sich aus öffentlichen Büchern wie dem Firmenbuch ergeben, kann vor allem im Zusammenhang mit der Unterschriftsbeglaubigung von Gesellschaftern von Bedeutung sein. Die Beurkundung von General- und Hauptversammlungen, die Verwahrung von Dokumenten, sowie die Erstellung eines Lebenszeugnisses spielen hingegen nur eine untergeordnete Rolle.

In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass einige Rechtsgeschäfte von Gesetzes wegen eines Notariatsaktes zu ihrer Gültigkeit bedürfen. Hierzu zählen unter anderem Ehepakte, Erb-, Pflichteilsverzichtsverträge, Kauf-, Tausch-, Renten- und Darlehensverträge, zwischen Ehegatten, Schenkungen auf den Todesfall, Schenkungen ohne wirkliche Übergabe, die Errichtung und Änderung der GmbH-Gesellschaftsverträge und Übertragungen, von GmbH-Anteilen.