In einer Patientenverfügung lehnt man bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen ab. Diese soll zu einem Zeitpunkt wirksam werden, in dem der Patient nicht mehr einsichts-, urteils- und geschäftsfähig ist. Solange eine Person noch selbständig entscheiden kann, gelten ihre aktuellen Willensäußerungen. Eine Patientenverfügung bedarf für ihre Verbindlichkeit zuerst einer umfassenden ärztlichen und danach einer rechtlichen Aufklärung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung. Werden diese Formvorschriften eingehalten, ist die Patentenverfügung acht Jahre lang verbindlich.