Die Errichtung eines Schenkungs- oder Übergabevertrages kann aus unterschiedlichen Gründen erwünscht sein. Möchte man etwa im Vorfeld vermeiden, dass es nach dem Tod zu Streitigkeiten unter seinen Erben kommt, kann - abhängig von den Vermögens- und Familienverhältnissen - eine Schenkung zu Lebzeiten angebracht sein. Durch einen solchen Vertrag ist eine Vorwegnahme der Erbfolge möglich und fällt das Schenkungsobjekt im Falle des Todes nicht mehr in die Verlassenschaft. Hierbei ist jedoch auch auf allfällige Pflichtteilsansprüche pflichtteilsberechtigter Personen zu achten.
Anders als bei der Schenkung wird bei einer Übergabe eine Gegenleistung vereinbart, etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht. Unter Umständen ist auch an Sicherheiten für den Übergeber wie beispielsweise ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu denken. Der/Die Notar/-in wird Sie diesbezüglich umfassend beraten und auf Ihre Vorstellungen eingehen.